Neue Fenster. Erfüllen Holzkastendoppelfenster bzw. Holzverbund- fenster noch ihren Zweck, muss ein Mieter einem Austausch gegen Kunststoffisolierglasfenster nicht zustimmen. (Landgericht Berlin, 63 S 263/01)
Dachterrasse zustimmen. Baut der Besitzer einer Eigentumswoh- nung eine Dachterrasse, muss er dafür die Zustimmung aller übrigen Wohnungseigentümer einholen, da es sich um eine bauliche Verände- rung handelt, die eine optische Beeinträchtigung bedeuten kann. (Bayerisches Oberstes Landgericht, 2Z BR 73/02)
Durchbruch dulden. Eine Wohnungseigentümerschaft muss den Durchbruch durch eine tragende Wand zwischen zwei Eigentums- wohnungen dulden, sofern damit weder eine optische nachteilige Veränderung des Gesamteindrucks der Wohnanlage verbunden ist, noch die Statik des Gebäudes und die Brandsicherheit gefährdet sind. (Bayerisches Oberstes Landesgericht, 2 Z BR 187/01)