Eigenheimzulage bleibt unverändert
Am 11.04.2003 stimmte der Bundestag dem Steuerkompromiss zu, den ein Vermittlungsausschuss vorgelegt hatte. U.a. bedeutet dies: keine höhere Dienstwagensteuer sowie keine Einschränkung der Eigenheimzulage.
Geld vom Staat für die eigenen vier Wände: die Eigenheimzulage
Wer seinen Traum vom eigenen Heim verwirklichen möchte, kann auch in die- sem Jahr mit einer kräftigen Finanzspritze vom Staat rechnen: die Eigenheim- zulage bleibt unverändert erhalten.
Nach wie vor ist die Eigenheimförderung die umfangreichste steuerliche Subven- tion überhaupt: In diesem Jahr wird sie mit 9,6 Milliarden € zu Buche schlagen. Für selbstgenutzte Neubauten stellt der Fiskus über acht Jahre verteilt maximal 20.448 € bereit. Für Altbauten sind es bis zu 10.224 €. Dazu gibt es pro Kind, sowohl bei neuen als auch bei gebrauchten Wohnimmobilien, zusätzlich 6.136 €. Für ein neues Eigenheim kann eine Familie mit zwei Kindern also bis zu 32.723 € kassieren.
Die Kinderzulage gibt es dabei auch für erwachsene Kinder, wenn zwei Bedin- gungen erfüllt sind: Die Jugendlichen müssen noch zum Haushalt gehören und die Eltern erhalten Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag.
Inzwischen ist die bereits 1996 eingeführte Eigenheimförderung einfach zu handhaben. In der Praxis gibt es allerdings immer noch Verbesserungsmög- lichkeiten. So können Verheiratete für zwei Immobilien die Zulage kassieren, auch wenn sie nicht selbst in den eigenen vier Wänden wohnen. Die Förder- mittel gibt es auch, wenn Familienangehörige dort unentgeltlich wohnen. Kau- fen Eltern beispielweise ihren Kindern am Studienort eine Eigentumswohnung, ist auch hier die Zulage drin. Das gleiche gilt, wenn für die Schwiegereltern das Dachgeschoss als separate neue Wohnung ausgebaut wird. Eine weitere, oft praktizierte Variante stellt der Kauf einer Eigentumswohnung am auswärtigen Arbeitsort des Ehegatten dar, während die Familie weiter im Eigenheim woh- nen bleibt.
Meistens klappt es mit der zweimaligen Grundförderung ohne Probleme. Hinge- gen gibt es die Kinderzulage in der Regel nur für ein Förderobjekt. Doch auch dieser Verlust ist vermeidbar, wenn der Einzug in die zweite Wohnung erst nach beendeter Förderung der ersten Wohnung erfolgt.
Damit können Bauherren rechnen*)
| Grundzulage | | |
| Neubauten | 5% der Anschaffungs- | 8 Jahre lang bis |
| | oder Herstellungskosten | 2.556 € pro Jahr |
| | inklusive Grundstück | |
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| Altbauten Ausbauten | 2,5% der Anschaffungs- | 8 Jahre lang bis |
| und Erweiterungen | kosten | 1.278 € pro Jahr |
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| Kinderzulage | | |
| Neubauten, Altbau, | pro Kind, das zum | 8 Jahre lang 767 € |
| Ausbau und Erweiterung | Haushalt gehört | |
*) Voraussetzung für die Eigenheimzulage: Die Immobilie wird selbst genutzt. Höchsteinkommen im Einzugsjahr und dem Jahr davor 81.807 € für Ledige, 163.614 € für Ehepaare plus 30.678 € je Kind im Haushalt.