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Stroth Immobilien  -   Wohn- & Gewerbeimmobilien

 

Änderungen bei der Eigenheimzulage ab dem 01.01.2004

Die Diskussion um eine Kürzung oder Streichung der Eigenheimzulage ist entschieden: Ab 2004 werden Sie als Erwerber einer eigenge-nutzten Immobilie weiter mit der Eigenheimzulage unterstützt, künftig werden Altbau und Neubau gleich gefördert.

Der Vermittlungsausschuss hat sich darauf verständigt, das Fördervolumen der Eigenheimzulage zu Gunsten einer Steuersenkung ab 2004 um 30 Prozent zu kürzen.

Die Änderungen im Detail:

  • Bemessungsgrundlage ab 2004 höchstens 125.000 Euro (inkl. Grund und Boden). Hierauf wird ein Fördersatz von 1 % angewandt, maximal also 1.250 Euro pro Jahr. Kinderzulage 800 Euro.
  • Die Einkommensgrenze für einen Zeitraum von 2 Jahren sinkt auf 70.000 Euro, für Ehepaare gilt das Doppelte - unabhängig von der Veranlagungs-art.
  • Maßgeblich ist nicht mehr der Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern die Summe der positiven Einkünfte.
  • Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 30.000 Euro.
  • Einheitliche Förderung für Neubau und Bestandserwerb.
  • Keine Förderung für Ausbau und Erweiterung.
  • Modernisierungsaufwand in den ersten zwei Jahren nach Anschaffung wird einbezogen.
  • Genossenschaftsanteile werden in Höhe von maximal 1.200 Euro (plus 250 Euro je Kind) nur bei Selbstnutzung (spätestens ab dem 8. Jahr)und dem Besitz von Geschäftsanteilen von mindestens 5.000 Euro gefördert.

 

 

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