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Stroth Immobilien  -   Wohn- & Gewerbeimmobilien

 

Eigenheimzulage Alte Regelung         Neue Regelung
  bis 31.12.2003 ab 01.01.2004
     
Bemessungsgrundlage:    51.120 € 125.000 €
  (inkl. Grund und Boden)    (inkl. Grund und Boden
    und Modernisierungsauf-
    wand der ersten 2 J.)
     
Fördersatz: Neubau: 1 %, max. 1.250 €/Jahr
  5 %, max. 2.556 €/Jahr     (einheitlich Alt-/Neubau)
  Altbau:  
  2,5 % max. 1.278 €/Jahr  
  Ausbau: 0 € für Ausbau/Erweiterung
  2,5 % max. 1.278 €/Jahr  
     
Kinderzulage: 767 € 800 €
     
Förderdauer: 8 Jahre 8 Jahre
     
Einkommensgrenzen:  81.807 € Alleinstehende 70.000 € Alleinstehende
(Zeitraum 2 Jahre) 163.614 € Verheiratete 140.000 € Verheiratete
  + 30.678 € je Kind, + 30.000 € je Kind,
  es gilt der Gesamtbetrag es gilt die Summe der
  der Einkünfte positiven Einkünfte
     
Gültigkeit: Kaufvertrag/Bauantrag Kaufvertrag/Bauantrag
  bis 31.12.2003: alte ab 01.01.2004: neue  
  Förderung 8 Jahre Förderung

 

Wichtig für Bauherren und Käufer 

Bereits laufende Förderungen mit der Eigenheimzulage werden für die vollen acht Jahre ungekürzt ausgezahlt. Bei Kaufverträgen und Bauanträgen bis zum 31. Dezember 2003 gilt die Förderung nach altem Recht weiter.

 

Quelle: www.lbs.de

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