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Abschaffung der Eigenheimzulage
ab dem 01.01.2006


Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums
Datum: 22.12.2005

Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage

Mit dem Gesetz wird die Eigenheimzulage für Neufälle ab 1. Januar 2006 abgeschafft.

Unberührt bleiben alle bis zum 31. Dezember 2005 von der Förderung noch erfassten Sachverhalte. Somit wird nicht in langjährige Planungen eingegriffen, denn wer Wohneigentum schon hergestellt oder erworben hat oder bis zum 31. Dezember 2005 den Bauantrag stellt oder den Kaufvertrag bis zu diesem Zeitpunkt abschließt, erhält die Förderung nach dem zurzeit noch geltenden Eigenheimzulagengesetz, sofern die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage erfüllt sind.

Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes für Bund, Länder und Gemeinden belaufen sich in 2006 auf 223 Mio. Euro, sie steigen bis zum Jahr 2013 auf 5.893 Mio. Euro jährlich an.