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Stroth Immobilien  -   Wohn- & Gewerbeimmobilien

Steuern sparen, wo andere Urlaub machen

Von Karsten Stumm

Wer ein Ferienhaus im europäischen Ausland besitzt, profitiert davon nicht nur in der eigenen Urlaubszeit. Manche Anleger sparen damit künftig sogar Steuern - und das nicht zu knapp.

Hamburg/Luxemburg - Darauf haben Hunderttausende Bundesbürger ge-wartet:

Deutschlands Fiskus muss Ferien-immobilienbesitzern aufgelaufene Verluste für das eigene Häuschen
in Spanien oder Schweden steuer-mindernd anerkennen.

Das hat jetzt der Europäische Gerichts-hof entschieden (Aktenzeichen: C-152/03).


Damit sorgen die obersten EU-Richter für eine kleine Steuerrevolution. Denn nach Expertenmeinung besitzen derzeit mehr als eine Million Bundesbürger ei-ne Immobilie allein in Italien, Spanien oder Frankreich. Und bisher hat der deutsche Gesetzgeber seinen Steuer-beamten ausdrücklich vorgeschrieben, deren Mietgeschäfte nicht steuerspa-rend anzuerkennen.

Verluste aus Vermietung und Verpachtung ausländischer Immobilien oder Grundstücke durften bei der Festsetzung des Steuerbescheides bisher keine
Rolle spielen. Jetzt aber muss sich die Bundesregierung dem Druck der EU-
Richter beugen und die eigenen Gesetze ändern.

Bis die neuen Steuerregeln verabschiedet sind, kann es zwar noch dauern. Immobilienbesitzer haben aber die Möglichkeit, ihre Finanzbeamten bei der Bearbeitung noch offener Steuerbescheide auf die neue Lage hinzuweisen -
und Einspruch wegen Nichtberücksichtigung der Auslandsverluste einzulegen
sowie eine neue Steuerberechnung zu fordern.

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