keyvisualkeyvisual
Home
Objekte Deutschland
Auslandsimmobilien
Spanien-Spezial
Golf-Immobilien
Gesuche & Service
Tipps & Info's
Wohnen und  Recht
Rundfunkgebühr
Immobilienmarkt
Grunderwerbssteuer
Mietnomaden
Google Street View
KfW Zuschüsse
Grunderwerbssteuer
Maklerauftrag
Marktrichtwerte
Betrug im I-NET
Teuerste Großstädte
Neue Schufa-Auskunft
Sonnenwärme
Renovieren Gewerbe
Neues WE-Gesetz
Abstand vom Abstand
Steuer Auslandsimmo
Energiepass
Märchen der Mieter
Märchen Vermieter
AGG
Ferienimmobilien
Wohnungskauf
Mietnomaden
Fiskus & Handwerk
Wann renovieren
Lage, Lage, Lage
Kündigungsfrist II
Eigenkapital
Antidiskriminierun
Schnäppchenkredite
KfW Förderung 2
KfW Förderung 1
Eigenheimzulage 5
Eigenheimzulage 4
Eigenheimzulage 3
Eigenheimzulage 2
Eigenheimzulage 1
Fristenfalle
Mietrechtsreform
WebCam & Co
Impressum
AGB
Kontakt
Kontaktformular


Stroth Immobilien  -   Wohn- & Gewerbeimmobilien

 

 

 

Pressemitteilung des Finanzministeriums NRW
 

NRW erhöht die Grunderwerb­steuer
von 3,5 auf fünf Prozent

Düsseldorf, den 22.07.11

Die Grunderwerbsteuer wird zum 1. Oktober 2011 von 3,5 auf fünf Prozent erhöht.

Nachdem der Landtag das Gesetz am 20. Juli 2011 verabschiedet hat, erfolgte die Unterzeichnung des Gesetzes durch Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Mit den erwarteten Einnahmen werden wir den Haushalt weiter kon­so­lidieren“, erklärte der Minister.

Mit der Erhöhung folgt Nordrhein-Westfalen den Bundesländern, Berlin, Bran­denburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen-Anhalt.

Käufe ab dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Oktober 2011 werden zukünftig mit dem erhöhten Satz besteuert.

Die Grunderwerbsteuer entsteht grundsätzlich bereits mit dem Abschluss des rechtswirksamen und notariell beurkundeten Kaufvertrages. Die Übergabe des Grundstücks, die Grundbucheintragung und auch die Kaufpreiszahlung haben keinen Einfluss auf die Entstehung der Steuer.

 


Finanzverwaltung NRW ©2011