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Stroth Immobilien  -   Wohn- & Gewerbeimmobilien

Änderung bei KfW-Förderung:

Modernisierung wird für
Immobilienbesitzer einfacher 

Immobilienbesitzer können ihre Modernisierungsvorhaben jetzt leichter realisieren. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert seit März 2011 wieder einzelne Baumaßnahmen mit Zuschüssen.

Modernisieren oder Kaufen mit Zuschüssen:
Wohneigentümer können jetzt schon mit kleineren effizienten Maßnahmen die Energiebilanz ihres Eigenheims verbessern und bekommen dafür Zuschüsse von der KfW Bank. Seit Anfang März fördert das Institut im Programm „Energieeffizient Sanieren, Investitionszuschuss“ (Programm Nr. 430) wieder einzelne Baumaßnahmen und gewährt außerdem Zuschüsse zum Kauf von besonders energieeffizienten Häusern.

Förderfähige Einzelmaßnahmen:
·  Dämmung von Dach, Fassade oder Geschossdecken
·  Austausch von Türen oder Fenstern

·  Erneuerung der Heizung
·  Erneuerung oder der Einbau von Lüftungsanlagen
·  Kombination von Maßnahmen ist möglich

Zuschussberechtigt:
·  Eigentümer selbst genutzter Häuser und Eigentumswohnungen
·  Vermieter von Ein-/Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen

Die Fördermittelgewährung ist an die Durchführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie die Einhaltung der im Programm festgelegten Mindestanforderungen gekoppelt.  Bei Nachweis des Sanierungserfolgs übernimmt die KfW fünf Prozent der förderfähigen Investitionskosten, jedoch nicht mehr als 2.500 Euro pro Wohneinheit.

Sanieren mit zinsgünstigem Kredit
Bei größerem Finanzbedarf können Eigentümer wie bisher auf eine zinsverbilligte Darlehensvariante der KfW zurückgreifen. Das Programm „Energieeffizient Sanieren, Darlehensvariante“ fördert Baumaßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden. Unterstützt werden einzelne Baumaßnahmen oder die energetische Sanierung des Gebäudes auf den Standard eines KfWEffizienzhauses.

Förderfähige Maßnahmen:
·  Dämmung von Dach, Fassade oder Geschossdecken
·  Austausch von Türen oder Fenstern
·  Erneuerung der Heizung
·  Erneuerung oder der Einbau von Lüftungsanlagen
·  Kombination von Maßnahmen ist möglich

Zuschussberechtigt:
·  Eigentümer eigengenutzter oder vermieteter Wohngebäude
·  Ersterwerber neu sanierter Häuser.

Die Fördermittelgewährung ist an die Arbeit durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks sowie an die Einhaltung der im Programm festgelegten Mindestanforderungen gekoppelt. Die Arbeiten sind von einem Sachverständigen zu bestätigen. 

Gefördert werden:
·  maximal 75.000 Euro Darlehen pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
·  maximal 50.000 Euro Darlehen pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen.

Der Darlehenszins wird in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ein Teil der Darlehensschuld erlassen. 


Bitte beachten:
Interessenten müssen sich an ihr Kreditinstitut wenden, denn die KfW gewährt Darlehen nicht unmittelbar an Investoren, sondern ausschließlich über Geschäftsbanken.

März 2011

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