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Mietnomaden
- der Horror für jeden Vermieter -

Düsseldorf (rpo/RP)   Wenn ein Vermieter das Wort "Mietnomaden" hört, stellen sich ihm die Nackenhaare auf. Sind sie erst mal in seine Wohnung ein-gezogen, wird der Vermieter sie nur schwer wieder los. Sie zahlen nicht und bleiben trotzdem - bis zur Zwangsräumung. Dann ziehen sie weiter und lassen die Wohnung meist verwüstet zurück. Die Sanierungskosten sind sehr hoch. Wie man sich als Vermieter gegen Mietnomaden wehren kann, erfahren Sie hier.

Vermieter, die ihre Wohnung an einen Mietnomaden vermietet hatten, kön­nen einem leid tun:  Sie prellen die Miete, bleiben bis zur Zwangsräumung in der Wohnung und hinterlassen nach ihrem Auszug eine verwüstete Woh­nung. Wann genau wird ein Mieter zum Nomaden? Wie können Sie gegen solche Mietnoma-den vorgehen? Antworten erhalten Sie hier:

Als Mietnomaden werden Personen bezeichnet, die von einer Wohnung in die nächste ziehen.  Dabei haben sie den Vorsatz, keine Miete zu zahlen. Günstig für die Mietnomaden wirkt sich der Umstand aus, dass der Vermie­ter nach deutschem Recht erst dann eine Kündigung aussprechen kann,  wenn der Mie-ter mit seinen Zahlungen zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Schreibt der Vermieter danach eine fristgerechte Kündigung,  beginnen die Probleme mit dem Mieter oft erst richtig.

  • Denn die Mietnomaden legen es bewusst darauf an, den Auszug hi-nauszu­zögern. Meistens kennen sie viele rechtliche Tricks.
    Beispiel: Das Kündi­gungsschreiben haben sie angeblich nicht erhalten. Damit verlängert sich dann ihr Mietverhältnis bis der Vermieter eine erneute, fristgerechte Kün­digung geschrieben hat.
  • Zieht der Mieter nach einer fristgerechten und ordnungsgemäß zuge-stellten Kündigung nicht aus, geht der Fall vor Gericht - und das kann dauern
  • Ein solches Verfahren zieht sich in der Regel über Monate hin. Während dieser Zeit bekommt der Vermieter weiterhin keine Miete, Neben- und Instandhaltungskosten laufen jedoch weiter auf. Für diese Kosten muss selbstverständlich der Eigentümer aufkommen.
  • Bis dann ein vollstreckbares Räumungsurteil ergeht - die Mietnomaden also tatsächlich vor die Tür gesetzt werden können - vergehen oft wie-der einige Monate. Bis dann ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung, also dem Rauswurf, beginnt, dauert es dann noch mal einige Zeit.
  • Die Kosten des Verfahrens und der Zwangsräumung muss der Vermieter tragen. Hinzu kommen danach noch oft hohe Sanierungs- und Renovie­rungskosten.
  • Auf all diesen Kosten plus der entgangenen Miete bleibt der Wohnungsei­gentümer sitzen, weil die Mieter bis dahin oft Privatinsolvenz angemeldet haben.

 

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