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- Bis dann ein vollstreckbares Räumungsurteil ergeht - die Mietnomaden also tatsächlich vor die Tür gesetzt werden können - vergehen oft wie-der einige Monate. Bis dann ein Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung, also dem Rauswurf, beginnt, dauert es dann noch mal einige Zeit.
- Die Kosten des Verfahrens und der Zwangsräumung muss der Vermieter tragen. Hinzu kommen danach noch oft hohe Sanierungs- und Renovierungskosten.
- Auf all diesen Kosten plus der entgangenen Miete bleibt der Wohnungseigentümer sitzen, weil die Mieter bis dahin oft Privatinsolvenz angemeldet haben.
Horrorszenarien für jeden Vermieter? Ja und nein. Einerseits sind ihm nach dem Einzug solcher Mietnomaden erst einmal die Hände gebunden. Andererseits kann man sich als Eigentümer schon von vornherein vor den Mietprellern schützen. Wie das geht, erfahren Sie im Folgenden.
- Sie fahren ein schickes Auto, tragen Designermode und sind noch dazu äußerst symphatisch: „Mietnomaden kann man nicht erkennen“, sagt Joachim Schügen, Fachanwalt für Miet- und Wohnungsrecht in Düssel-dorf. „Trotzdem belassen es viele Wohnungseigentümer bei einem persönlichen Gespräch, um sich ein Bild vom Mieter zu machen. Ein großer Fehler.“
- Schügen empfiehlt außerdem die Solvenz-Checks von „Haus und Grund“: Der Verband hat Zugang zu einer bundesweiten Wirtschaftsdatenbank und kann mit einer Einverständniserklärung des fraglichen Mieters dessen Zahlungsfähigkeit und eventuelle Schufa-Einträge überprüfen.
- Zusätzlich absichern kann sich der Wohnungseigentümer, wenn er sich beim bisherigen Vermieter erkundigt, sich gar das Wohnumfeld des Kandidaten anschaut, eventuell bei Nachbarn nachfragt.
- Zudem sollte er Gehaltsbescheinigungen verlangen und auf drei Monatsmieten als Kaution bestehen.
- „Ein Restrisiko bleibt immer“, sagt Schügen. „Gerät der Vermieter trotzdem an einen Mietnomaden: Härte zeigen und nach zwei aus-bleibenden Monatsmieten sofort kündigen.“
Quelle: RP-Online, 05. August 2006
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