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Mietrückstand

  • Keine Miete - kein Strom? Auch wenn ein Vermieter zu Recht einem Mieter wegen erheblicher Mietrückstände Strom, Gas und Wasser abdre- hen läßt, muss der Energieversorger sicherstellen, dass der Betroffene mindestens zwei Wochen vor dem "Abdrehtermin" informiert wird. An- dernfalls muss die Energieversorgung umgehend wieder aufgenommen werden. (Amtsgericht Neuruppin, 42 C 79/02)
  • Zahlungsverzug. Kündigt ein Vermieter einem Mieter die Wohnung, weil dieser mit drei Monatsmieten im Rückstand ist, so muss er im Kündigungsschreiben keine detaillierten Angaben machen, damit das Schriftstück wirksam wird. Es genügt, wenn in dem Brief der Kündi-gungsgrund und die Höhe der ausstehenden Miete genannt werden. (Bundesgerichtshof, VIII ZB 94/03)

  

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