Reformiertes Wohnungseigentumsgesetz
Mehr Rechte für die Mehrheit
Für Besitzer von Eigentumswohnungen gelten von Juli 2007 an neue Regeln:
- Das reformierte Wohnungseigentumsgesetz lockert den Zwang zu einstimmigen Beschlüssen. In vielen Fällen kann künftig die Mehrheit der Eigentümer von Wohnungen in einer Immobilie über Reparaturen oder Umbauten entscheiden.
- Einzelne Eigentümer haften gegenüber Dritten von vorneherein nur noch anteilig für Schulden der Gemeinschaft.
- Außerdem wird es leichter, Forderungen gegen säumige Miteigentümer durchzusetzen.
Weniger Vetorecht für Einzelne
Bisher galt:
Alle wichtigen Beschlüsse in einer Wohnanlage mussten einstimmig getroffen werden. Die Folge: Ein einzelner Eigentümer allein konnte Projekte wie den Anbau von Balkonen, Energiespar-Investitionen oder den Einbau eines Fahrstuhls verhindern. Oft scheiterten Eigentümergemeinschaften an solchen Beschlüssen schon, weil nur selten alle Eigentümer zur jährlichen Versammlung kommen. Jetzt reichen in zahlreichen Fällen Mehrheitsbeschlüsse aus, um die Zukunft der Immobilie zu bestimmen.
Im Detail:
Für die bloße Instandsetzung reicht die einfache Mehrheit. Das gilt auch, wenn dabei alte Techniken durch zeitgemäße Materialien ersetzt werden.
Bei Umbauten jenseits von einer Instandsetzung reicht eine Dreiviertel-Mehr-heit aus, wenn die Umbauten den Wohnwert der Immobilie insgesamt und auf Dauer erhöhen oder zu nachhaltigen Energieeinsparungen führen.
Bei Umbauten jenseits von Instandsetzung und Modernisierung müssen an-sonsten alle Eigentümer zustimmen, die direkt betroffen sind.
Einstimmigkeit ist auch weiterhin erforderlich, wenn ein Umbau die Eigenart der Wohnanlage verändert oder einzelne Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen unbillig beeinträchtigt.