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Stroth Immobilien  -   Wohn- & Gewerbeimmobilien

Reformiertes Wohnungseigentumsgesetz

Mehr Rechte für die Mehrheit


Für Besitzer von Eigentumswohnungen gelten von Juli 2007 an neue Regeln:

  • Das reformierte Wohnungseigentumsgesetz lockert den Zwang zu einstimmigen Beschlüssen. In vielen Fällen kann künftig die Mehrheit der Eigentümer von Wohnungen in einer Immobilie über Reparaturen oder Umbauten entscheiden.
  • Einzelne Eigentümer haften gegenüber Dritten von vorneherein nur noch anteilig für Schulden der Gemeinschaft.
  • Außerdem wird es leichter, Forderungen gegen säumige Miteigentümer durchzusetzen.


Weniger Vetorecht für Einzelne


Bisher galt:
Alle wichtigen Beschlüsse in einer Wohnanlage mussten einstimmig getroffen werden. Die Folge: Ein einzelner Eigentümer allein konnte Projekte wie den Anbau von Balkonen, Energiespar-Investitionen oder den Einbau eines Fahr­stuhls verhindern. Oft scheiterten Eigentümergemeinschaften an solchen Be­schlüssen schon, weil nur selten alle Eigentümer zur jährlichen Versammlung kommen. Jetzt reichen in zahlreichen Fällen Mehrheitsbeschlüsse aus, um die Zukunft der Immobilie zu bestimmen.

Im Detail:
Für die bloße Instandsetzung reicht die einfache Mehrheit. Das gilt auch, wenn dabei alte Techniken durch zeitgemäße Materialien ersetzt werden.

Bei Umbauten jenseits von einer Instandsetzung reicht eine Dreiviertel-Mehr-heit aus, wenn die Umbauten den Wohnwert der Immobilie insgesamt und auf Dauer erhöhen oder zu nachhaltigen Energieeinsparungen führen.

Bei Umbauten jenseits von Instandsetzung und Modernisierung müssen an-sonsten alle Eigentümer zustimmen, die direkt betroffen sind.

Einstimmigkeit ist auch weiterhin erforderlich, wenn ein Umbau die Eigenart der Wohnanlage verändert oder einzelne Wohnungseigentümer gegenüber den übrigen unbillig beeinträchtigt.

 

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