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| 1. Angebote | |
| Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Ange- bote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung blei- ben vorbehalten. | |
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| 2. Unbefugte Weitergabe | |
| Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber be- stimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich ge- macht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. | |
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| 3. Vorkenntnis | |
| Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns dieses unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ist in jedem Falle bei Abschluß eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen. | |
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| 4. Entstehen des Provisionsanspruches | |
| Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezügl. des von uns benannten Objek- tes zustandegekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abge-schlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewie- senen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsan- spruch nicht, sofern das zustandegekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaft- lichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf). | |
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| Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. | |
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| 5. Folgegeschäft | |
| Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirt- schaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nach- gewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen. | |
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| 6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs | |
| Unser Provisionsanspruch wird bei Abschluß des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 5,0 % p.A. über Bundesbankdiskont fällig. | |
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| 7. Provisionssätze | |
| Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den üblichen Maklerprovi- sionen. Sie sind mit Abschluß des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart. | |
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| a) Kauf | |
| Bei An- und Verkauf von Grundbesitz, errechnet von dem erzielten Gesamt- kaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen, vom Käufer 3 % und vom Verkäufer 3 %. | |
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| b) Erbbaurecht | |
| Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom auf die Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar vom Erbbaurechtserwerber 3 % und vom Erbbaurechtsgeber 3 %. | |
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| c) An- und Vorkaufsrecht | |
| Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Verkaufs- bzw. Verkehrswert des Grundstücks vom Berechtigten 1 %. | |
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| d) Vermietung und Verpachtung | |