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Stroth Immobilien  -   Wohn- & Gewerbeimmobilien

 

Deutsche Steuerprüfer sind dem Schwarzgeld auf der Spur

Wer selbst gerne bei freier Zeiteinteilung im eigenen Domizil ausspannt oder Freunden einen Gratisaufenthalt im Süden spendiert, hat steuerlich ein Problem. Die Zeiten der Selbstnutzung zählen zum Privatvergnügen – die anteiligen Woh-nungskosten fallen steuerlich unter den Tisch. Die Kostenverteilung erfolgt ent-sprechend dem zeitlichen Verhältnis der Eigennutzung zur Vermietung. Bei Dauerverlusten müssen Vermieter ihr Finanzamt mit einer auf 30 Jahre an-gelegten Prognoserechnung davon überzeugen, dass die Finca in die Gewinnzone kommt.

Kritische Fragen zur Finanzierung der Auslandsimmobilie sind obligatorisch, wenn deutschen Finanzbeamten der Platz an der Sonne zu Ohren kommt. Die Steuerprüfer suchen routinemäßig nach Schwarzgeldbesitzern, die ihr Zweit-domizil unter Palmen mit unversteuertem Geld finanziert haben.

Das deutsche Bundeszentralamt für Steuern in Bonn hat einen direkten Zugriff auf ein in Madrid geführtes Zentralregister mit allen deutschen Immobilienei-gentümern auf dem spanischen Fest-land und den Balearen. Wer auf gezielte Nachfrage der Steuerprüfer nicht erklären kann, wie der Grundbesitz im Aus-land finanziert wurde, muss mit einem Hausbesuch der Steuerfahndung rechnen.

Um ihren spanischen Besitz den neugierigen Blicken deutscher Fahnder zu entziehen, gründen deshalb immer mehr steuergeplagte Zeitgenossen eine anonyme S.L. – die spanische Variante der deutschen GmbH. Die neue Firma wird als Eigentümerin der Immobilie eingetragen und fungiert gleichzeitig als Inhaberin aller Bankkonten jenseits der Pyrenäen. Angenehmer Nebeneffekt: Für die Bankkonten der privaten Immobilien-Holding darf der spanische Fiskus keine Kontrollmitteilungen an deutsche Behörden fertigen. Diese sind für Normalsterbliche seit dem 1. Juli 2005 im Zuge der EU-Zinsrichtlinie sonst Pflicht.

Um die teils happige Grunderwerbsteuer zu sparen, wird manchmal eine Un-terverbriefung vorgeschlagen: Im offiziellen Kaufvertrag steht ein zu niedriger Preis, der Rest wird unter der Hand bezahlt. Doch Vorsicht: Die Behörden ha-ben bis zu vier Jahre Zeit, den realen Wert der Ferienimmobilie zu ermitteln – und den Käufer im Nachhinein zur Kasse zu bitten. Beträgt der beurkundete Preis weniger als 50 Prozent des Katasterwerts, hat der spanische Staat sogar ein Vorkaufsrecht zum Schnäppchenpreis im Vertrag.


Das Fazit

Nicht ohne Steuerberater

Die Steuerregeln im In- und Ausland sind kompliziert. Ein Steuerberater sollte beim Kauf einer Ferienimmobilie im Ausland befragt werden.


Steuervorteile für Auslandsverluste
Durch die neue Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können Vermieter mit Auslandsverlusten Steuervorteile erzielen.

 

 

Quelle: Börse-Online.de

 

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