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Wohngeld - Käufer haftet für Rückstände des Vorgängers. Der Käufer einer Wohnung haftet für Wohngeldrückstände seines Vorgängers, wenn die entsprechende Jahresabrechnung von der Gemeinschaft nach dem Erwerb unangefochten genehmigt wird. (Oberlandesgericht Düsseldorf, 3 Wx 440/96)
- Mehrheit kann Schlüssel ändern. In der Gemeinschaftsordnung ist festgelegt, nach welchem Schlüssel die Kosten für Heizung, Warmwasser, Verwaltung ... verteilt werden. Wenn die Mehrheit der Eigentümer be- schließt, den Schlüssel zu ändern, ist dies rechtskräftig - außer der Beschluß wird innerhalb eines Monats angefochten. (Bayerisches Oberlandesgericht, 2Z BR 21/97)
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