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Stroth Immobilien  -   Wohn- & Gewerbeimmobilien

Worauf Sie beim Kauf einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus achten müssen


1. Teilungserklärung
Sie regelt zusammen mit der Gemeinschaftsordnung die juristischen Beziehun-gen unter den Eigentümern, insbesondere die Aufteilung von Sonder- und Ge-meinschaftseigentum. Jede Änderung muß von allen Eigentümern abgesegnet werden.

Da der Inhalt der Teilungserklärung für den Laien oft schwer verständlich ist, sollten sich Wohnungskäufer vor der Vertragsunterschrift von einem Fachmann beraten lassen.


2. Sondereigentum
Dies ist das Alleineigentum des einzelnen Wohnungsinhabers. Dazu gehören:
• Die in sich abgeschlossene Einheit, z.B. 3-Zimmerwohnung, Ladengeschäft.
• In sich abgeschlossene Nebenräume, die in der Teilungserklärung ausdrück-
   lich einer bestimmten Einheit zugeordnet werden, z.B. Balkon, Keller.
• Alle Bestandteile in einer Einheit, die verändert, beseitigt oder eingefügt
  werden können. z.B. nicht tragende Zwischenwände, abgehängte Decken.


3. Gemeinschaftseigentum
Ist das gemeinschaftliche Eigentum der Wohnungsbesitzer. Dazu gehören:
• Das Grundstück, auf dem die Anlage errichtet ist.
• Alle Bestandteile der Anlage, die für deren Bestand und Sicherheit
  erforderlich sind.
• Alle Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinsamen Gebrauch der
  Wohnungseigentümer dienen (Achtung: Hier kann auch der Keller da-
  zugehören, anfallende Kosten werden von den Eigentümern bezahlt).


4. Miteigentumsanteil
Er gibt an, in welchem Verhältnis der Wohnungseigentümer am Gemein-schaftseigentum (Grundstück und die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Anlagen und Einrichtungen) beteiligt ist. So regelt er z.B. Was-sergeld, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Fahrstuhlkosten.
Der Miteigentumsanteil wird entweder im Verhältnis der Wohnflächen oder –
im schlechteren Fall – pauschal festgelegt.
Vorsicht: Die Kosten dafür können beträchtlich sein!


5. Sondernutzungsrecht
Das Sondernutzungsrecht ist eine Gebrauchsregelung:
Es legt ein alleiniges und ausschließliches Nutzungsrecht fest. Die übrigen Miteigentümer sind von der Nutzung ausgeschlossen (z.B. Stellplätze oder Gartenabschnitte).
Sondernutzungsrechte werden in der Regel vertraglich oder in der Teilungserklärung bestimmt.
Achtung: Achten Sie darauf, daß die Wohnungseigentümer nicht die Sondernutzungsrechte einzelner Personen mitfinanzieren müssen.


6. Instandhaltungsrücklage
Stellt die finanzielle Vorsorge für die Beseitigung auftretender Schäden oder Mängel dar. Eine angemessene Instandhaltungsrücklage wird im Wohnungs-eigentumsgesetz festgehalten. Jeder Eigentümer ist verpflichtet, sich an der Bildung der Rücklage zu beteiligen. Über die Höhe (Euro/Quadratmeter/Jahr) entscheidet die Wohnungseigentümerversammlung.
Achtung: Die Rückstellung bezieht sich auf die Gesamtanlage, also auch auf Sondereigentum.

 

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